
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des Teilnehmervertrages
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Teilnehmervertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt ebenfalls schriftlich (min. per E-Mail an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail Adresse). Der Veranstalter wird die Annahme innerhalb von 24 Stunden bestätigen oder gegebenen Falls ausschlagen. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche eventuellen Nebenabreden bedürfen der Schriftform (min. E-Mail über die offizielle E-Mail Adresse abgefahren-mobility-events@outlook.com)
Zahlung
Mit der Anmeldung ist die volle Teilnahmegebühr für alle in der Erstanmeldung angegebenen Fahrzeuge und Teilnehmer an das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Verwendungszweck: „Team-Name+ Name vom Teamchef + Rallye-Name“. Mit Zahlungseingang des Gesamten Betrages erfolgt gleichzeitig eine Platzreservierung, diese erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung (Zahlungseingang zählt).
Teilnahme
Teilnehmen kann jeder gesund ist und in die Länder durch die die Rallye führt reisen darf (bzw. die dafür erforderlichen Dokumente hat). Jeder ist selbst dafür verantwortlich seine Fahrkenntnisse einzuschätzen. Jeder ist selbst für sein Fahrzeug und seine Ausrüstung verantwortlich. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden an oder durch teilnehmenden Fahrzeugen oder Teilnehmern. Unsoziales Verhalten gegenüber anderen Teilnehmer oder Menschen auf welche man im Zuge der Rallye trifft wird nicht toleriert. Es wird ausdrücklich zur Hilfsbereitschaft untereinander aufgerufen.
Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen der jeweiligen Rallye und unseren „Allgemeinen Informationen zu unseren Rallyes“. Wir sind Eventveranstalter, kein Reiseveranstalter. Es erfolgt keine Buchung von Unterkünften und Verpflegung über uns. Um an und Abreise zum Startpunkt bzw. vom Ziel hat sich jeder selbst zu kümmern. Den Anordnungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern und Helfern ist jederzeit Folge zu leisten. Müssen oder wollen Sie die Rallye vorzeitig beenden gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten und es gibt keine (auch nicht anteilige) Rückerstattung.
Versicherung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dazu gehört eine, für den gesamten Zeitumfang der Reise und auch alle bereisten Länder geltende Unfall-und Krankenversicherung für jeden Teilnehmer und eine, für den gesamten Zeitumfang der Reise und auch alle bereisten Länder geltende Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug (Achtung, manche Versicherer schließen Veranstaltungen dieser Art in ihrem Versicherungsschutz aus!).
Teilnehmeranzahl
Die Rallyes werden nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (laut Rallye-Beschreibung) durchgeführt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir bis 21 Tage vor der Rallye vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten in diesem Fall alle bisher geleisteten Zahlungen in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung zurück.
Dokumente
Der Teilnehmer ist für Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-& Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf eigene Kosten selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung über Nachteile die durch nicht Befolgung oder schlechte/falsche Informationen entstehen. Dies gilt auch für die Vorschriften die Fahrzeuge betreffend.
Änderungen
Änderungen des Rallye-Programmes ins besondere der Strecke behalten wir uns vor, soweit dies aus technischen Gründen, infolge von unvorhersehbaren Umständen oder im Interesse eines reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung, erforderlich und den Teilnehmern zumutbar sind. Wenn durch höhere Gewalt (Unruhen oder Politische Entscheidungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Reisewarnung der Bundesrepublik Deutschland, …) die Rallye abgebrochen werden muss, ist die Erstattung der Teilnahmegebühr nicht möglich. Wird die Rallye aus diesen Gründen abgesagt, wird die Teilnahmegebühr anteilig (noch nicht in die Veranstaltung investierter Teil der Teilnahmegebühr) wieder an die Teilnehmer zurück erstattet.
Haftung
Unglücksfälle, Verluste, Beschädigungen, Verspätungen sowie sonstiger Schaden ist in Kauf zu nehmen, und die Rallyeteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für die von uns geplante und veranstaltete Rallye übernehmen wir keine Haftung, die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Medizinische Betreuung/ Impfung
Erste Hilfe Material und Medikamente, welche Sie benötigen müssen Sie selbst in ausreichender Menge mitnehmen. Vorbeugende Maßnahmen gegen Erkrankungen, sowie Impfungen sind Angelegenheit jedes Teilnehmers für sich selbst.
Rücktritt durch den Kunden
Rücktritt durch den Kunden kann jederzeit vor Reisebeginn, aber ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Kunde die Rally nicht an wird der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Pauschal sind dies: bis 4 Monate vor der Rallye 50%, bis 2 Monate vor der Rallye 80%, ab 3 Wochen vor der Rallye 100% der gesamten Teilnahmegebühr.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Rallye vom Teilnehmervertrag zurücktreten oder nach Antritt der Rallye den Teilnahmevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Rallye ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf die volle Teilnahmegebühr.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Rallyebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für folgendes:
Die gewissenhafte Rallye-Vorbereitung.
Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger.
Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten und der Internetpräsentationangegebenen Leistungen, sofern der Veranstalter nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat.
Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der von ihm zugesicherten Leistungen.
Der Veranstalter haftet jedoch nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen (z. B. Hotelbetreiber / Werkstatt etc.).
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Abhilfe
Wird die Rallye nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der
Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Sponsoring
Jedes Reisemitglied ist berechtigt Werbepartnerschaften mit Sponsoreneinzugehen. Dabei obliegt jedoch die Autorisierung beim Veranstalter, um Interessenkonflikte mit etwaigen Veranstaltersponsoren auszuschließen.
Presseklausel
Die Publikation der Rallye obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, eigenes Text-und Bildmaterial für private Zwecke zu gebrauchen. Eine kommerzielle Nutzung, Weiterverbreitung und Vervielfältigung von Medienträgern mit Rallye- Inhalten ist generell unzulässig. Ausnahmensind im Einzelfall mit dem Veranstalter abzusprechen und schriftlich festzuhalten.
Jeder Teilnehmerverpflichtet sich die Arbeiten zur Dokumentation zu unterstützen und seine persönlichen Bilder oder Filme für dokumentarische Auswertungen durch den Veranstalter bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Jeder Teilnehmer verzichtet für während der Rallye entstandene Bilder oder Filmaufnahmen auf das „Recht am eigenen Bild“.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnehmervertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnehmervertrages zur Folge.
Unsere AGB für Rallyes 2022 zum Download: